Die Würde des Kindes ist unantastbar

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, heißt es im Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes. Dieser Absatz ist festgeschrieben und darf von keiner Regierung geändert werden. Er gilt für alle Menschen, die sich in irgendeiner Form innerhalb der deutschen Staatsgrenzen aufhalten. Trotz dessen, dass der Artikel für alle Gültigkeit hat, gibt es die jahrelange Debatte speziell Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen. 1989 wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet, die 1992 in Deutschland in Kraft trat. Warum also eine Verankerung im Grundgesetz?

Mit der Volljährigkeit sind Erwachsene autonom. Sie bestimmen eigenständig, was sie für ihre Person wollen oder nicht. Kinder können das nicht, weil sie in ständiger Abhängigkeit ihres Umfeldes leben. Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen Schutz geben und ihre Rechte beachten. Können Erwachsene diesen Schutz nicht geben, muss per Gesetz sichergestellt sein, dass sie unabhängig ihre Rechte einfordern können. Dafür bedarf es eines Standards, der ungeachtet des aktuellen Ziels und Stils der Pädagogik nicht zu ändern ist.

Erziehung vs. Kinderrechte
Erwachsene Menschen können nur aus eigener Erfahrung und Erziehung handeln. Was ich nicht gelernt und erfahren habe, kann ich schwer weitergeben. Galt im Wilhelminischen Zeitalter „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“, wurde das Kind in der Reformpädagogik Anfang des 19. Jahrhunderts erst zum Individuum, um dann im totalitären Anspruch des Nationalsozialismus wieder jegliches eigenständige Denken und selbstverantwortliches Handeln abgeben zu müssen. Darauf wurde im geteilten Deutschland auch geteilt erzogen. Sozialistische und staatskonforme Erziehung in Ostdeutschland stand gegen eine von den Alliierten etablierte demokratische Erziehungsweise im Westen, die aber in der antiautoritären Erziehung der 60er und Antipädagogik der 70er Jahre gipfelte. Die demokratische Erziehungsweise setzt sich auch heute immer mehr durch. In dieser sollen Kinder lernen, frei zu denken, Entscheidungen selbst zu treffen und sich auf ein gleichberechtigtes Zusammenleben einstellen. Dies unter Beachtung dessen, dass sie lernen müssen, in einer Gemeinschaft Grenzen und Regeln zu beachten.

Die Bereitschaft, Kindern Rechte zu gewähren, fällt entsprechend dem eigenen Erleben in der Kindheit unterschiedlich aus. Genauso wie sich Erziehungsziele im Laufe der Zeit geändert haben, ändert sich immer mehr die Einsicht, Kinder vollumfänglich als Persönlichkeit zu behandeln. Es gilt selbst heute immer noch nicht als Selbstverständlichkeit bei allen Erwachsenen, was die Verankerung im Grundgesetz umso dringlicher macht. Wir blicken in drei Generationen:

Die Generation der Kriegskinder
Die Großmutter hat ihre ersten vier Lebensjahre im 2. Weltkrieg erlebt. Sie hält das Recht auf Schutz im Krieg für wünschenswert, aber nicht praktikabel. Die verlässliche Fürsorge ihrer Mutter hat sie sehr geschätzt, aber Zärtlichkeit in der Erziehung nicht erlebt, was für sie ein großer Mangel im späteren Leben war. Rechte gab es damals für Kinder nicht. Sie hatten zu gehorchen und zu funktionieren. Am Tisch durften nur Erwachsene reden, die Kinder mussten mit Händen auf der Tischplatte ohne den Ellenbogen gerade sitzen. Selbst mit 15 Jahren wurde ihr eine eigene Meinung abgesprochen. Die heute 80-jährige Mutter von fünf Kindern glaubt eher, dass Kinder nun zu viele Rechte haben. Dabei macht sie aber einen deutlichen Unterschied zwischen Kindern in unseren Breitengraden oder in fernen Ländern. Sie würde lieber ein Recht auf Achtung etablieren, das in beide Richtungen gilt. Achtung vor der Lebensleistung der Älteren muss im Miteinander gewichtet werden. Kinder sind nicht gleich junge Erwachsene und müssen entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung gefördert werden. Bildung im Sinne von Vielfalt, Chancengleichheit, Diversität und Toleranz ist ihrer Ansicht nach ein entscheidendes und wichtiges Recht. Nur wenn Kinder von Anfang an lernen, keine Unterschiede zwischen Junge und Mädchen, Hautfarbe, Religion oder Herkunft zu machen, können sie Anderssein akzeptieren. Sie denkt, dass Kinder bei uns nicht noch mehr Rechte brauchen, wobei das vom jeweiligen Umfeld abhängt. Sie bemängelt: „Wollen Kinder aus irgendwelchen Gründen nicht so wie die Eltern, können sie das Leben der Eltern sehr schwer machen“. Ihre eigenen Kindheitserinnerungen stehen in einem großen Kontrast zu der Art und Weise, wie ihre Enkelkinder erzogen wurden und werden. Ein Gespräch mit ihren eigenen Eltern über Rechte oder Erziehung war nicht möglich.

Erziehung in den 60-er Jahren
Ihre Tochter, geboren Ende der 50er, sieht für sich die Kinderrechte schon anders. Für sie sind die Rechte auf Schutz der Privatsphäre und Würde und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung das Wichtigste. Sie setzen das Recht auf eine eigenständige Persönlichkeit voraus und müssten wesentlich verstärkt werden. In ihrer Familie gab es für sie und ihre Geschwister jedoch keine gleichberechtigte Beteiligung. Die Eltern bestimmten und entschieden, zwar im Dialog, der aber kaum Widerrede zuließ. Freie Meinungsäußerung hat sie bedingt erlebt, die nur innerhalb der Moralvorstellungen der Eltern wirklich gesehen wurde. Das Recht auf Bildung hat sie eher als Last erlebt. Erwartungsdruck und das Alleingelassen sein verbindet sie mit ihrer Schulzeit. Auch das Recht auf Spiel und Freizeit bringt sie nicht mit ihrer Kindheit in Verbindung, in der die Kinder in der Freizeit eher sich selbst überlassen waren. Wichtig war, dass alle Kinder nach den Vorstellungen der Eltern funktionierten und pünktlich zu den Mahlzeiten am Tisch saßen. Freizeit und Spiel war den Kindern untereinander vorbehalten und fand nicht mit den Eltern statt. Gewalt oder Krieg hat sie nicht erlebt und stuft den Schutz davor als Selbstverständlichkeit für alle Kinder der Welt ein. Als Kind gab es mit den Eltern keinen Diskurs über Rechte oder Erziehung. Auch heute als Erwachsene ist es schwierig, aber bedingt möglich. Das findet sie allerdings verständlich, weil Kritik am „Damals“ verletzt. Sie sieht die Chance in der Erziehung und Änderung der Rechte der eigenen Kinder und der künftigen Generationen.

Die Jahrhundertwende mit der 3. Generation
Die Enkeltochter hat sich nie wirklich Gedanken über ihre Rechte gemacht. Das resultiert ihrer Meinung nach daraus, dass sie in einem Land aufgewachsen ist, in dem diese Rechte grundlegend und uneingeschränkt gegeben sind. Sie hat weder Kriegszeiten noch die Teilung des Landes erlebt. Sie hält es für Glück, in einem Elternhaus aufgewachsen zu sein, dass all ihre Rechte aktiv gefördert hat. Ihr wurden alle Möglichkeiten auf Bildung, Sport, Freizeit, Gesundheit und Medien zur Verfügung gestellt. Sie wurde erzogen, ihre Meinung frei zu äußern. Sie hatte nie das Gefühl, ungleich oder unwürdig behandelt zu werden und musste nie Angst vor psychischer oder physischer Gewalt haben. Sie hält sich jedoch auch für privilegiert, in solchen Umständen aufgewachsen zu sein. Beim Blick in den früheren Freundeskreis fallen ihr einige Beispiele ein, bei denen freie Meinungsäußerung, Schutz vor Gewalt oder der eigenen Privatsphäre und der Zugang zu Bildung, Spiel und Freizeit nicht selbstverständlich waren. Blickt sie auf ihr kindliches Ich zurück, ist sie sehr froh, dass sie gesund, in einem gewaltfreien Haushalt, mit viel Spiel, Privatsphäre, Bildung und offenen konstruktiven Diskussionen aufwachsen durfte. Das Gespräch über Rechte und Erziehung mit ihren Eltern war und ist immer offen gewesen.

Ihre jüngere Schwester, die mit ihrer Einschätzung konform geht, ergänzt dennoch, dass heute besonders das Recht auf Würde und Schutz der Privatsphäre gewichtet sein müsste. Gerade unter dem Aspekt der Digitalisierung besteht kein ausreichender Schutz von Kindern vor vielerlei Einflüssen. Sie glaubt schon, dass die Kinderrechte sich im Laufe der Zeit sehr verändert hätten. Das hält sie jedoch nicht für ausreichend in Bezug auf die Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Wachsende Migration, die rasante Entwicklung der Digitalisierung oder eine immer stärker werdende Menschenrechtsbewegung gehört für sie dazu. Auch wenn die zehn wichtigsten Kinderrechte im Grunde mit den allgemeinen Menschenrechten abgedeckt sind, ist für sie die Verankerung im Grundgesetz unabdinglich.

„Die Würde des Kindes ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller erwachsenen Menschen.“ Auch wenn sich die Meinungen zu den Kinderrechten durch die Generationen unterscheiden, kann man sie alle in diesem Satz einigen: Die Einstellung und Bereitschaft dazu verändern sich mit der Zeit, dem eigenen Erleben und im Gespräch darüber, was per Gesetz gefördert und forciert werden muss.
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Ein Beitrag aus dem Magazin „Im Mittelpunkt“ 2.2021 mit dem Leitthema „Kinderrechte“
Das ganze Magazin kann als als eBook oder interaktives Pdf herunterladen werden, die gedruckte Version gibt es in den Einrichtungen des Stadtteilzentrum Steglitz e.V..

2 Kommentare zu “Die Würde des Kindes ist unantastbar

  1. Flowermaid sagt:

    … je multi kulti wir leben dürfen desto grösser ist das Geschenk und die Verpflichtung des Hinschauens ohne auszugrenzen…

    Gefällt 1 Person

  2. Das sind sehr wichtige Themen.
    Weil nämlich, diese Rechte werden nicht von allen Eltern respektiert. Immer noch nicht.
    Segen!

    Gefällt 2 Personen

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